Praxis für Hypnose & lösungsorientierte psychologische Therapie

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leider sind die Erstattungsmöglichkeiten in der Aussicht etwas eingeschränkt.

Gesetzliche Kranken Versicherungen (kurz GKV)

 es gibt eine festgelegte Anzahl an Kassenbehandlern, nur durch das Ausscheiden eines anderen Kassenbehandlers kann ein neuer Behandler eine Kassenzulassung bekommen, zZ ist daher eine Wartezeit von idR mindestens 4 - 6 Monaten auf einen TherapiePlatz zu rechnen,

 abgesehen davon beschränkt sich eine Kassen - Zu/Zahlung dann  auch nur auf drei Heilverfahren 

  • Verhaltenstherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Psychoanalyse
  • viele - oft sehr viel effektivere & angenehmere Heilverfahren werden generell nicht bezahlt,

 Im Regelfall werden die Kosten "freier" Therapeuten von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

 man hört immer wieder mal von sehr seltenen Ausnahmen aus Kulanz,

der Gesetzgeber plante es damals anders, nähmlich die Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGBV (das Fünfte SozialGesetzBuch Gesetzliche Krankenversicherungen) Vorausetzungen für diese (leider) unübliche Variante sind:

  • unzumutbare Wartezeiten (sehr dehnbar) dabei liest man dazu im  Bundessozialgesetz von 3 Monaten bei Erwachsenen und 6 Wochen bei Kindern)
  • dringende Notwendigkeit, zB via Bestätigung des Hausarztes in der Überweisung zur Psychotherapie
  • den Nachweis bei einer Anzahl (sehr dehnbarer Begriff - man spricht von mindestens 8 Fällen) von Kassen Behandlern nicht angenommen oder nur mit unzumutbaren Wartezeiten angenommen zu werden, hilfrei hierzu ein Telefonprotokoll bei ihren dortigen Anrufen,
  • eine/n Krankenkassensachbearbeiter/in die Sie dabei wohl wollend unterstützt

 aber fast immer werden auch bei dieser Variante, von der gesetzlichen Kasse,  Mittel und Wege gefunden nicht zu zahlen.

 die ansteigende Anzahl der diesbezüglichen gerichtlichen Klärungen, wird in einigen Jahren vielleicht zu einer für Patienten, wirklich guten Lösung finden,

Stand der Info's ist 02/14,

 aber bitte bedenken Sie:

 die durch die Kostenübernahme verpflichtende Offenlegung, Dokumentation und Speicherung ihrer Diagnosen- und Therapien, nebst dem Therapieverlauf gegenüber dem Versicherungsystem (die dadurch leichte Nachprüfbarkeit anderer Versicherer, bei den Sie sich vielleicht versichern möchten durch ihre oft im Vertrag stehende Entbindung von der Schweigepflicht bezüglich relevanter Daten für ihre neue Versicherung),

dafür erhalten Sie:

  •  lediglich eine minimale Auswahl aus nur drei Heilverfahren , also aus meiner Sicht, eine Schmalspur - Therapie,
  • lange Wartezeiten,
  • Zuweisung an einen irgendwann für Sie Zeit habenden Kassen Therapeuten ( eine Therapeutenauswahl ist bei der Länge der Wartezeiten fast unmöglich)
  • überlaufene Praxen, mit den daraus entstehenden Folgen,

dem steht bei Selbstzahlern gegenüber:

  •  ihre Auswahl ihres Wunsch Behandler/in,
  • eine große Vielfalt sehr effektiver Heilmethoden,
  • kurzfristiger Therapiebeginn,
  • kaum Wartezeiten,
  • individuelle Unterstützung,
  • Einzel- oder auf besonderen Wunsch auch Gruppen - Therapie,
  • SIe stehen wieder als Mensch im Mittelpunkt,
  • nur bei Abrechnung über eine Krankenkasse erfährt diese ihre Diagnosen und Behandlunsinhalte,

 wenn es denn unbedingt die Krankenkasse sein soll:

lassen Sie also  sich von ihrerm Sachbearbeiter der Gesetzlichen Krankenkasse beraten !


Beamten - VersionPolizei - Beihilfe / Post / Lehrer / Beamte

 diese weigern sich fast generell Psychotherapie - egal durch Wen -  zu bezahlen, bitte informieren Sie sich aber gerne selbst noch einmal genauer, diese Information erhielt ich 01/14, sobald ich positiveres darüber erfahre, werde ich es gerne hier einfügen,


 aber diese haben meist auch eine Private - Zusatzversicherung und da sieht es oft dann ganz anders aus, bitte HIER KLICKEN,


 "Im Namen des Staates, des Lohnes und der Gesetzlichen KrankenKassen, Amen", (unbekannt),

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