Info zum CORONA - VIRUS (COVID 19).
ab 04/23 hat der Gesetzgeber alle Schutzvorkehrungen aufgehoben, in Praxen gilt ab dann ggf eine Regelung des Praxis / Hausrecht,
bei uns heißt das konkret,
ab 05/23 entfällt bei Raumnutzung von max 2 Personen die Maskenpflicht, selbstverständlich dürfen Sie auf Ihren Wunsch gerne eine Maske tragen,
die Desinfektion der Hände und die zusätzlichen Hygienemaßnahmen halten wir aber bei, dh die spezielle Desinfektion der Räume so wie die speziellen Atemluftfiltergeräte werden weiter im Einsatz bleiben,
Personen mit Erkältungskrankheite, Fieber, Magen - Dram Infekten oder ansteckenden Erkrankungen, dürfen erst in Präsenz kommen, wenn sie nicht mehr ansteckend sind (in der Regel nach 10 - 14 Tagen) und die Symptome abgeklungen sind, bis dahin stehen Ihnen selbstverständlich Telefon- und Video - Termine zur Verfügung,
gesetzliche Regelungen ab 2020 bis 04/23,
um etwas Licht in's Dunkel der Corona - Regelungen zu bringen,
alle Patienten die akute Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Glederschmerzen, Fieber, Erbrechen) aufweisen oder solche Symptome bei Haushaltsmitgliedern auftreten, bekommen bis 14 Tage nach Abklingen der Symptome nur Telefon oder Video - Termine,
Patienten die von einer Reise wieder kommen in denen der Corona Virus verbreitet ist oder die die aus dem Urlaub über Bahnhöfe (Bus / Zug), Flughäfen, Häfen nach Hause gereist sind, gilt das vom Tag der Ankunft zu Hause an gerechnet 14 Tage nur Telefon- oder Video Termine möglich sind,
dies gilt bis zur Aufhebung der Corona - Kontakt Schutz - Regelungen des Gesundheitsamtes / der Bundesregierung,
diesbezüglich vertraue ich auf ihre Ehrlichkeit !
vor / nach dem Betreten der Räumlichkeiten sind die Hände mit den berührungslosen Automatik -Desinfektions - Spenderen zu desinfizieren,
bei Besuchen in der Praxis gilt das zeitversetzte Kommen, dazu haben wir einen Puffer von 30 Minuten zwischen den Terminen eingeräumt, in dieser Zeit werden die Türklinken, Lichtschalter und der Sitzplatz etc desinfiziert, der Raum wird wärend dieser zeit komplett gelüftet,
der einzuhaltende Mindestabstand von 150 cm / 1,5 m von Mensch zu Mensch ist mehr als gewährleistet,
zusätzlich verwenden wir in jedem Raum einen spezielle Luftreiniger mit Partikel & UV - Filter,
sollten Sie in der Praxis Atemwegssymptome oder Fieber zeigen, müßen wir Sie aus rechtlichen Gründen unbehandelt nach Hause schicken,
das Ausfallhonorar fällt in solchen Fällen aber in voller Höhe an, denn das Zeitfenster für Ihren Termin wurde je für Sie extra frei gehalten,
seit dem 24,11,21
besteht aus rechtlichen Gründen (FFP2 oder noch besser) Maskenpflicht !
sollte das Gesundheitsamt / die Regierung eine noch extremere Ausgangssperre anordnen,
dürfen Sie auch trotzdem weiter Ihre Termine bei mir wahrnehmen, es ist aber erforderlich von mir dazu eine Bescheinigung über den Tag sowie die Zeit mitzuführen, diese müßen Sie den Ordnungskräften dann ggf vorzeigen, aus diesem Grund sollten Sie um sich selbst ausweisen zu können, auch ihren gültigen Personalausweis griffbereit haben,
natürlich bin ich, wie gewohnt, auch immer ausserhalb Ihrer Termin oder Sprechzeiten für Sie da, sehr gerne via Telefon, eMail melden,um einen Termin zu vereinbaren > einfach HIER Klicken,
man ist verantwortlich nicht nur für das was man tut, sondern auch für das was man nicht tut (Latose),