wenn Sie die Kosten steuerlich absetzen möchten, fragen Sie bitte vor Behandlungsbeginn - ihren Steueberater - er ist der richtige Ansprechpartner in Sachen Finanzamt - nur er kennt Ihre Situation und die aktuelle Rechtsprechung,
für die Richtigkeit folgenden Informationen über nehme ich keine Gewähr,
Sonderausgaben / aussergewöhnliche Belastungen bei Jahressteuererklärungen,
Für eine steuerliche Berücksichtigung müssen demnach folgende Punkte erfüllt sein:
- Amtliche Zulassung des Heilpraktiker
- Medizinische Notwendigkeit der Behandlung
- Bei wissenschaftlich nicht anerkannten Heilmethoden muss Verordnung durch das zuvor geschriebene Gutachten bzw. die Bescheinigung bestätigt werden
Bundesfinanzhofs, Az.: VI ZR 27/13
Finanzgericht Münster Az: 3 K 2845/02 E
Stand der Info's ist 02/14,
Aus kleinem Anfang entspringen alle Dinge," (Marcus Tullius Cicero),