leider sind die Erstattungsmöglichkeiten in der Aussicht etwas eingeschränkt.
Gesetzliche Kranken Versicherungen (kurz GKV)
Therapeuten mit einer Heilerlaubnis oder Aprobation entscheiden nach Abschluß ihrer Ausbildung, im Rahmen ihrer erlangten Befugnisse, ob / Wo / Wie Sie therapeutisch Arbeiten möchten,
die Bezeichung "Kassenzulassung" sagt aus, daß dieser Therapeut Leistungen über die Krankenkasse abrechnen darf,
es gibt eine dauerhaft festgelegte Anzahl (je Gebiet und Ort) an Kassenbehandlern, nur durch das Ausscheiden eines anderen Kassenbehandlers kann ein neuer Behandler eine Kassenzulassung bekommen, zZ ist daher eine Wartezeit von idR mindestens ca 6 Monaten auf einen TherapiePlatz zu rechnen,
abgesehen davon beschränkt sich eine Kassen - Behandlung dann auch nur auf drei Heilverfahren
- Verhaltenstherapie
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Psychoanalyse
viele - oft sehr viel effektivere & angenehmere Heilverfahren werden von der gesetzlichen Krankenkasse generell nicht bezahlt,
im Regelfall werden auch die Kosten "freier" Therapeuten von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
man hört immer wieder mal von sehr seltenen Ausnahmen aus Kulanz,
der Gesetzgeber plante es damals anders, nähmlich die Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGBV (das Fünfte SozialGesetzBuch Gesetzliche Krankenversicherungen) Vorausetzungen für diese (leider) unübliche Variante sind:
- unzumutbare Wartezeiten (sehr dehnbar) dabei liest man es seien idR 3 Monaten bei Erwachsenen und 1,5 Monate bei Kindern
- dringende Notwendigkeit, zB via Bestätigung des Hausarztes in der Überweisung zur Psychotherapie
- den Nachweis bei einer Anzahl (sehr dehnbarer Begriff - man spricht von mindestens 8 Fällen) von Kassen Behandlern nicht angenommen oder nur mit unzumutbaren Wartezeiten angenommen zu werden, hilfreich ist hierzu ein schriftliches Telefonprotokoll bei ihren dortigen Anrufen (Wann - Wer - dessen Aussage ),
- eine/n Krankenkassensachbearbeiter/in die Sie dabei wohl wollend unterstützt
aber fast immer werden auch bei dieser Variante, von der gesetzlichen Kasse, Mittel und Wege gefunden nicht zahlen zu müßen.
die ansteigende Anzahl der diesbezüglichen gerichtlichen Klärungen, wird in einigen Jahren vielleicht zu einer für Patienten, wirklich guten Lösung finden,
Stand der Info's ist 02/14,
aber bitte bedenken Sie bei der Gesetzlichen Kranken Kasse auch:
- ab dem Zeitpunkt ihrer Überweisung zur Psychotherapie durch ihren Hausarzt gelten Sie als psychisch krank,
- die durch die Kostenübernahme verpflichtende Offenlegung, Dokumentation und Speicherung ihrer Diagnosen- und Therapien, nebst dem Therapieverlauf gegenüber dem von Ihnen gewählten Versicherungsystem
- bei Abschluß von neuen Versicherungen (auch Berufsunfähigkeit- Lebens- Autoversicherungen etc) und die meist im Versicherungsantrag stehende Entbindung von der Schweigepflicht bezüglich relevanter Daten, die Versicherungen können sich dann, so sie es für erforderlich halten, austauschen und Sie uU zu viel höheren Beiträgen oder überhaupt nicht versichern, das Procedere liegt ganz im Ermessen des Versicherers,
dafür erhalten Sie:
- häufig lange lange Wartezeiten (mehr als 4 Monate sind zZ keine Seltenheit)
- lediglich eine minimale Auswahl aus nur drei Heilverfahren,
- sie kommen, nach Monate langem warten, zu dem / der Therapeut/in die am schnellsten Zeit für Sie hat oder können mit noch längeren Wartezeiten und Reglementierungen, bis hin zur Kostenübernahmeverweigerung (wenn Sie zB zu viele Behandler ablehnen) der Krankenkasse rechnen,
- Sie erleben durch die Überfüllung der Praxen entsprechende Folgen (oft Massenabfertigung, keine Zeit für individuelles Eingehen auf ihre Situation etc ) in ihrer Therapiezeit,
dem steht bei Selbstzahlern gegenüber:
- kurzfristige Kennenlern Gespräche,
- Auswahl ihres Wunsch Behandler/in,
- eine große Vielfalt sehr effektiver Heilmethoden,
- kurzfristiger Therapiebeginn,
- größere Zeitfenster bei der Termin Auswahl,
- individuelle Unterstützung,
- oft besserer Erreichbarkeit auch ausserhalb der Sprechstd,
- Sie stehen wieder als Mensch im Mittelpunkt,
- die oft auch deutlich verkürzte Therapiedauer,
- da Sie selber zahlen, werden ihre Daten nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch oder gerichtliche Anordnung weiter gegeben, bei Krankenkassen und im Versicherungssystem werden Sie also so lange als psychisch gesund geführt,
was nun die Gesamt Kosten für Selbstzahler angeht,
eine einzelne Sitzung,
kostet nicht mehr als zB ein Essen im Restaurant, ein Kinobesuch zu zweit, Musicalkarten, ein Tag im Wellness Bad, Erlebnispark etc
eine komplette Behandlung, die idR nicht mehr als 15 Sitzungen a' 60 Min Zeit benötigt,
kostet Sie nicht mehr als zB eine Woche Pauschalurlaub inkl Extras,
ob nun Essen oder Event etc, diese Konsumgüter verbessert sich nicht dauerhaft Ihre Lebensqualität, wie es bei einer professionellen Therapie durchaus möglich sein kann,
entscheiden Sie, was Sie sich wert sind,
wenn es denn unbedingt die Krankenkasse sein soll:
lassen Sie also sich bitte vorher von ihrerm Sachbearbeiter der Gesetzlichen Krankenkasse beraten !
oder zahlen Sie Selbst dann HIER KLICKEN und Termin vereinbaren,
"Im Namen des Staates, des Lohnes und der Gesetzlichen KrankenKassen, Amen", (unbekannt),